Allgemeine Geschäfts­bedin­gungen

Präambel

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Papoo Software & Media GmbH, Auguststr. 4, 53229 Bonn (nachfolgend nur ,,Papoo Software" genannt). Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, d.h. ein Handelsgewerbe betreibt, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen werden durch die jeweiligen Angebote oder Individualabreden vereinbart.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Papoo Software diese schriftlich bestätigt. Angestellte der Papoo Software sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

(3) Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(4) Zur besseren Übersicht sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dreiTeile gegliedert: Teil I. behandelt die Nutzung von über die Webseite ccm19.de erworbener Software, , Teil II. beinhaltet die Lizenzbestimmungen (EndUser Licence Agreement) für die Softwarenutzung und Teil III. bildet allgemein gültige Erläuterungen und Konditionen der Softwarenutzung und -wartung ab.

Teil I.

Hinweis: Die nachstehenden Bedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

§ 1 Allgemeines

(1) Nachfolgende Bedingungen gelten für den Erwerb und die Miete von Software gleich welcher Art und welchen Inhaltes von der Papoo Software, in erster Linie, nicht aber ausschließlich, über die Webseite ccm19.de.

(2) Papoo Software gewährt dem Kunden Zugang zu der bestellten Software via Download, Agenturversion oder Cloud-Version. Die Einzelheiten der Leistung des jeweiligen Paketes und die Dauer der Zugriffsgestattung wird in der Artikelbeschreibung verbindlich dargestellt.

(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die den Vertrag nicht im Wesentlichen modifizieren, werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen. Wesentliche Vertragsänderungen können nur durch Abschluss eines neuen Vertrages zwischen den Parteien vereinbart werden.

§ 2 Vertragspartner

Ein Vertrag kommt zustande mit der Papoo Software & Media GmbH, Auguststr. 4, 53229 Bonn, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Carsten Euwens.

§ 3 Ablauf der Bestellung

Eine Bestellung geben Sie in den nachfolgenden Schritten auf:

  1. Artikel zur Buchung in den Warenkorb legen

  2. auf ,,jetzt bezahlen" klicken

  3. sich als bereits registrierter Kunde mit Benutzername und Passwort anmelden oder als neuer Kunde registrieren, indem Sie Ihre Liefer- und Rechnungsanschrift eingeben

  4. die Zahlungsart auswählen

  5. unsere AGB und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen und dies bestätigen

  6. zusätzlich bestätigen, dass Sie uns ausdrücklich beauftragen, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages zu beginnen

  7. die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen, indem Sie am Ende auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" klicken.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

(1) Ihre Bestellung stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages mit dem ausgewählten Inhalt und der angegebenen Laufzeit dar. Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich, dass Sie den bestellten Artikel erwerben möchten.

(2) Eine Kopie der Bestelldaten erhalten Sie mit der Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail, die Sie abspeichern können. Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme Ihres Angebotes dar.

(3) Ein für die Papoo Software verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihre verbindliche Bestellung durch Bereitstellung des erworbenen Artikels annehmen, oder indem wir Ihnen die Annahme in Textform durch eine gesonderte Mitteilung bestätigen. Eine Mitteilung auf Ihrer Bestellung erfolgt spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Bestelleingang.

(4) Abweichend von vorstehendem kommt im Falle einer Bestellung mit der Zahlungsart Vorkasse ein Vertrag bereits mit dem Versenden der Zahlungsaufforderung zustande. Die Zahlungsaufforderung wird spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung versendet.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

§ 5 Korrektur von Eingabefehlern/Speicherung des Vertragstextes

(1) Die von Ihnen im Rahmen der Bestellung abgegebene Vertragserklärung können Sie vor dem Absenden jederzeit durch Klicken auf den jeweiligen Button korrigieren. Nach dem Absenden der Bestellung ist eine Korrektur jedoch nicht mehr möglich.

(2) Ihre Bestelldaten werden bei uns bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu, solange Ihr Vertrag noch nicht vollständig abgewickelt wurde. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden wir die Bestelldaten vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen und können diese nicht mehr zur Verfügung stellen.

§ 6 Widerrufsrecht

(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher beim Kauf oder der Miete von digitalen Inhalten erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen und ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

(2) Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht für Verbraucher, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vorher Ihre Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt haben.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Dem Kunden wird bei Nutzung von Software für die Dauer des jeweiligen Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zum Zugriff auf die von Papoo Software bereitgestellte Software übertragen.

(2) Das Nutzungsrecht ist auf die jeweils vereinbarte Laufzeit beschränkt und entfällt nach Beendigung der Laufzeit oder Vertragsbeendigung gleich welchen Grundes ohne weitere Rechtshandlung. Das Nutzungsrecht ist nicht, auch nicht konzernintern, übertragbar, es sei denn, der Kunde hat eine Agenturlizenz erworben oder eine andere individuelle Lizensierung wurde vereinbart.

§ 8 Verbot der Übertragung

Der Kunde darf weder das Nutzungsrecht noch die Software als solche Dritten zugänglich machen, übergeben, veräußern, vermieten, verleasen oder verleihen.

§ 9 Laufzeit / Dauer des Vertrages / Gleittarife

(1) Papoo Software bietet dem Kunden unterschiedliche Laufzeiten der Nutzungsverträge an. Unabhängig von der gewählten Laufzeit verlängert sich der jeweilige Vertrag nach Ablauf der ersten Laufzeit jeweils auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von eine der Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung nach Verlängerung des Vertrages ist dann stets unter Einhaltung einer Frist von einem Monat für beide Seiten zulässig.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(3) Erreicht der Kunde mehr als die in dem jeweiligen Tarif gewählte Anzahl von Aufrufen der Software auf seiner Internetpräsenz, kann der Kunde einem Upgrade auf den nächst höheren Tarif zustimmen, sodass ein Umstieg ohne weitere Bestellung vollzogen wird (Gleittarif).

§ 10 Preise und Agenturversion

(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inkl. aller sonstigen Preisbestandteile.

(2) Die Zurverfügungstellung der Software erfolgt ausschließlich via Download. Der Versand eines Datenträgers ist ausgeschlossen.

(3) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Präambel gilt das folgende Verfahren zum Download: Der Kunde erhält nach Zahlungseingang den Freischaltcode zum Download der erworbenen Inhalte zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf die Art der Lieferung gilt Absatz 2 entsprechend. Der Kunde kann den Freischaltcode entweder an den Endabnehmer weitergeben, der Endabnehmer muss sich in diesem Fall bei Eingabe des Freischaltcodes vor dem Beginn des Downloadvorgangs registrieren und den Lizenzbestimmungen der Software zustimmen. Alternativ kann der Kunde auch selbst den Download für den Endabnehmer vornehmen, dies setzt allerdings voraus, dass der Kunde den Namen und die Anschrift des Endabnehmers beim Registrierungsvorgang eingibt, den Lizenzbestimmungen zustimmt und der Papoo Software gleichzeitig mitteilt, dass er den Download für den Endabnehmer vornimmt. In beiden Fällen kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen Papoo Software und dem Kunden zustande. Der Endabnehmer wird insbesondere durch den Download der Inhalte nicht zum Vertragspartner, sondern lediglich zum Nutzungsberechtigten.

§ 11 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Käufers per Rechnung, per Lastschrift, per Paypal oder per Kreditkarte. Im Fall einer Zahlung per Kreditkarte wird Ihre Karte unmittelbar nach dem Zahlungsvorgang belastet. Im Fall der Zahlung per Lastschrift erfolgt eine Abbuchung unmittelbar. Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung muss der Rechnungsbetrag innerhalb von fünf Werktagen bei der Papoo Software eingegangen sein. Im Falle einer späteren Zahlung wird der Banner nach Ablauf dieser fünf Werktage deaktiviert. Eine Reaktivierung ist erst nach Zahlungseingang möglich, wodurch sich die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit nicht verändert. Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Paypal ist der Online-Zahlungsservice, mit dem Sie Ihre Einkäufe einfach und schnell bezahlen können. Informieren Sie sich über die Kontoeröffnung bei PayPal bitte im Internet unter: www.paypal.de.

(2) Nach erfolgreicher Zahlung stellen wir Ihnen innerhalb weniger Minuten den Lizenzschlüssel und den Programm-Download für den erworbenen Artikel zur Verfügung.

§ 12 Gewährleistung

(1) Es bestehen bei allen zur Verfügung gestellten Download-Inhalten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Nutzungsgebühr durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.

(3) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Präambel gilt zudem das Nachfolgende:

a) Im Falle eines Mangels an den gelieferten Inhalten obliegt uns die Wahl, ob wir den Mangel durch Zurverfügungstellen einer neuen Software, einer neuen Programmversion oder durch Bugfixing beseitigen. Bieten wir dem Kunden eine neue Programmversion an, in der der festgestellte Mangel nicht auftritt, gilt der Mangel auch dann als beseitigt, wenn die neue Programmversion geringfügige Abweichungen in der Funktionalität oder der Oberfläche zu der ursprünglichen Version aufweist und die Abweichungen für den Kunden zumutbar sind.

b) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Entgegennahme des Freischaltcodes schriftlich anzeigen, anderenfalls die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs in Bezug auf solche Mängel ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden, der Unternehmer ist, trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

c) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab dem Tag der Freischaltung. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Haftung

(1) Die verschuldensunabhängige Haftung der Papoo Software für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die nachfolgende Haftungsbeschränkung grundsätzlich und auch für alle Zusatz oder Folgeverträge wie AVV oder andere:

(2) Papoo Software haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen seitens der Papoo Software, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, haftet die Papoo Software nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Software eintreten, haftet Papoo Software nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

(3) Papoo Software haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf den größeren der folgenden Beträge beschränkt: o das Entgelt für die Software, die den Schaden verursacht hat, oder in direkter Beziehung dazu steht. Maßgebend ist das bei der Entstehung des Anspruches gültige Entgelt. o Bei Wartungsverträgen ist die Höhe des Schadenersatzes auf das durchschnittliche Jahres / Monatsentgelt begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber, ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Eine Haftung für Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt unabhängig von dem Haftungsgrund nur, soweit der Kunde seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Rechenzentrums (z. B. dokumentierte Datensicherung und Auslagerung in mindestens drei Generationen) nachgekommen ist. Das gilt auch dann, wenn Papoo Software zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Papoo Software haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, welche im Zusammenhang mit bzw. als Folge von Resultaten aus der Anwendung der Software stehen. Der Kunde und seine Dienstnehmer bleiben verantwortlich für die Überprüfung der mit der Software erzielten Ergebnisse. Die Haftung von Papoo Software ist beschränkt auf die Behebung von Fehlern und Mängel der erworbenen Software gemäß den Bestimmungen des Vertragspunktes. Der Kunde allein ist für die Kontrolle der Eingabe der Daten für die Software und der daraus resultierenden Ausgabedaten verantwortlich und stellt Papoo Software im Falle von Schadenersatzansprüchen, welche auf dem Gebrauch der Programme oder der mit ihnen gewonnenen Daten beruhen, schadlos. Papoo Software haftet ebenfalls nicht für Schäden oder Datenverluste, die auf Ausfälle oder Fehler des Web-Servers (einschließlich PHP und MySQL), auf dem die Software läuft, zurückzuführen sind oder auf Fehler in der verwendeten Browser-Software sowie deren Gastsystem zurück zu führen sind.

§ 14 Cloud Version und Service Level Agreement

(1) Papoo Software wird die für den Kunden bereit gestellte Software unter anderem im Wege der Bereitstellung über ein von Papoo Software angemietetes Rechenzentrum zur Verfügung stellen (Cloud-Version). Der Kunde kann die Software über einen gängigen Webbrowser bedienen. Die Anbindung erfolgt über das Internet. Das Rechenzentrum ist über mehrere Anbindungen durch voneinander unabhängige Verbindungen mit dem Internet verbunden und verfügt über Notstromversorgung sowie sonstige übliche Merkmale wie Zugangskontrollen und wasserfreie Löscheinrichtungen. Die Servercluster sind mit redundanten Festplatten ausgestattet auf welchen die Daten gespiegelt werden. Somit wird Datenverlust durch Ausfall einer Festplatte vermieden und der Betrieb kann bei Ausfall einer Festplatte aufrecht erhalten werden.

(2) Die Leistungen von Papoo Software im Rahmen dieses Vertrages beschränken sich auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Papoo Software betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist Papoo Software nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

(3) Papoo Software erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99,5% im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Papoo Software ist berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 06.00-10.00 Uhr für insgesamt maximal 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen unter bestimmten Umständen kurzzeitig nicht zur Verfügung. Für darüber hinaus gehende ungeplante Wartungsarbeiten an dem System werden dem Kunden Wartungsfenster innerhalb der Supportzeiten vorgeschlagen, sofern während der anstehenden Wartungsmaßnahme die Verfügbarkeit beeinträchtigt sein könnte. Der Kunde wird so früh wie möglich über derartige unplanmäßige Wartungsarbeiten informiert. Papoo Software behält sich vor, eine derartige Wartungsmaßnahme auch ohne Rücksprache mit dem Kunden durchzuführen, sofern die Dringlichkeit der Wartungsmaßnahme dies erfordert, beispielsweise weil eine kritische Sicherheitslücke in einem Softwarepaket durch Einspielen eines Updates geschlossen werden muss und andernfalls die Sicherheit und Integrität des Systems gefährdet wäre.

§ 15 Eigentumsvorbehalt:

Die Software bleibt stets Eigentum der Papoo Software. Der Kunde erwirbt unabhängig von der Laufzeit lediglich ein zeitlich befristetes Recht zur Nutzung.

§ 16 Referenzen

Zu Werbezwecken darf Papoo Software den Kunden als Referenzkunden benennen, auch bei der Nutzung eines Whitelabels. Dies gilt ebenfalls dann, wenn der Kunde CCM19 für eigene Kunden einsetzt, dürfen diese Seiten ebenfalls als CCM19 Referenzkunden genannt werden, auch bei der Nutzung von Whitelabel. Papoo Software hat das Recht, den Kunden auf seinen Internetseiten, in Social Media Kanälen, in Pressemeldungen, in Printprojekten, in Rahmen von Vorträgen oder in sonstigen Medien, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, zu nennen und das Logo des Kunden zu benutzen

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

(2) Bei Verträgen mit Kaufleuten, also Kunden, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Bonn ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Teil II.

EndUser Licence Agreement (EULA)

Präambel

Papoo Software ist Inhaber der Lizenzrechte und Vermarktungsrechte der Software ,,CCM19" und etwaigen Einzelmodulen und der Dokumentation hierzu. Der Kunde ist der Nutzer der Software und damit Inhaber der damit verbundenen Nutzungsrechte, welche nachfolgend aufgeführt werden.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung der von Papoo Software zur Verfügung gestellten Software in der jeweilig bestellten Version und die Einräumung eines Nutzungsrechtes an dieser Software zu den Bedingungen dieses Vertrages.

Papoo Software stellt die Programme in maschinenlesbarer Form mit der Benutzer-Dokumentation zur Verfügung. Die Dokumentation wird als maschinenlesbares Dokument ausgeliefert. Die Nutzung der Software ist nur nach erfolgter Anerkennung der Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung möglich. Mit der Nutzung der Software erklärt der Kunde ausdrücklich, diese Nutzungsvereinbarung gelesen und anerkannt zu haben.

§ 2 Nutzungsrechte

Papoo Software räumt dem Kunden das zeitlich auf die Dauer der jeweiligen Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, persönliche sowie nicht ausschließliche Recht zur Benutzung der von Papoo Software überlassenen Software und der zu dieser Software gehörigen Benutzer-Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Vertrages ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Benutzung der Software zu gestatten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Benutzung der Software und für die damit erzielten Ergebnisse. Der Kunde ist ferner für die Auswahl und den Gebrauch anderer Software, Hardware und Leistungen im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Software verantwortlich, d.h. der Kunde hat selbst für die notwendige Kompatibilität zu sorgen.

Erwirbt der Kunde eine Agenturlizenz, berechtigt diese ihn abweichend von vorstehendem, die Software auch bei seinen Kunden einzusetzen. Der Einsatz darf nur maximal bei so vielen Anwendern erfolgen, wie die Anzahl der Lizenzen dies vorsieht. Der Kunde ist nicht zur Weitergabe der Agenturlizenz als solcher berechtigt, sondern lediglich zur Installation und zum Betrieb einzelner Lizenzen auf den Systemen seiner Kunden. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Kunden diese AGB zur Kenntnis zu überreichen und der Kunde des Kunden verpflichtet sich, die Lizenzen nur im Einklang mit diesen AGB und den sonstigen Bedingungen der Papoo Software zu nutzen.

§ 3 Umfang des Benutzungsrechtes

Unter der Benutzung ist das Laden und Ausführen des Programms von Servern in der aktuell von Papoo Software unterstützten Systemumgebung sowie die Verwendung zur Lösung von Aufgaben zu verstehen. Der Kunde darf die Software nur zur eigenen Nutzung verändern, bearbeiten aber nicht vervielfältigen (ausgenommen ist die Herstellung einer Sicherungskopie) und Dritten den Quellcode nicht zugänglich machen. Er darf das Programm nicht benutzen, um eine gleiche oder im Wesentlichen gleichartige Software zu erzeugen. Vorstehendes gilt im Falle des Erwerbs einer Agenturlizenz mit der Maßgabe, dass der Kunde die Einschränkung der Nutzung seinen Kunden aufzuerlegen hat.

§ 4 Rechte an der Software

Der Kunde erkennt an, dass ihm an der Software keine anderen als die in diesem Vertrag vereinbarten Rechte zustehen und alle übrigen Rechte, insbesondere alle Verwertungs- und Verfügungsrechte über die Software, ausschließlich der Papoo Software zustehen.

§ 5 Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes: Papoo Software macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass eine fehlerfreie Arbeitsweise in allen Anwendungen und Kombinationen garantiert werden kann. Papoo Software garantiert jedoch, ständig an der Verbesserung der Software zu arbeiten und ist für jede Fehlermeldung dankbar. Papoo Software leistet Gewähr dafür, dass die Software gemäß der aktuell freigegebenen Dokumentation und in der aktuellen Systemumgebung verwendet werden kann und die Funktionen im wesentlichen erfüllt, die dort genannt sind. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Vertragsgegenstand nicht mit den allgemein bekannt gegebenen und bei Download des Vertragsgegenstandes gültigen Dokumentationen übereinstimmt, obwohl der Vertragsgegenstand unter den bekannt gegebenen Einsatzbedingungen benutzt wird.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Gewährleistung auf 12 Monate nach Lieferung der Software beschränkt, ausgenommen, es wurde ein gesonderter Vertrag über die weitere Wartung der Software abgeschlossen. Papoo Software wird Software, für welche innerhalb von 12 Monaten nach deren Installation ein Mangel im Sinne des obigen Punktes gerügt wird, entweder gegen eine mangelfreie Kopie austauschen oder den Mangel beseitigen, vorausgesetzt, dass:

  1. die Software stets ordnungsgemäß und auch übereinstimmend mit den Anleitungen verwendet wurde,

  2. die Software nicht bearbeitet, weiter entwickelt oder mit anderer Software, außer über die frei gegebenen Schnittstellen, verknüpft wurden,

  3. der gerügte Mangel bei Papoo Software reproduzierbar ist;

  4. die in der aktuellen Dokumentation genannten Systemumgebung ausreichend konfiguriert ist (z. B. Betriebssystem, PHP/MySQL-Versionen).

Papoo Software leistet keine Gewähr dafür, dass alle Programmfehler beseitigt werden können; weiteres nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Papoo Software haftet nicht für Fehler oder Schäden, die auf Fehler im Server-Betriebssystem oder in verwendeten Browsern zu Bedienung der Software zurückzuführen sind.

Ausdrücklich vermerkt sei in diesem Zusammenhang, dass für Fehler, die in Folge von Veränderungen bzw. Anpassungen des Programmes durch den Kunden selbst auftreten, keinesfalls Gewähr oder Schadenersatz geleistet wird. Vermutet der Kunde einen Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, in der Software, hat er die Papoo Software unverzüglich zu informieren und ihr eine genaue Beschreibung des Fehlers zuzusenden. Papoo Software analysiert die vom Kunden übersandten Information und führt die erforderlichen Korrekturen an der Software durch oder unternimmt andere Maßnahmen, die nach ihrem Ermessen zur Vermeidung und/oder Verhinderung solcher Fehler in der Software geeignet erscheinen.

Stellt Papoo Software fest, dass vermutete Fehler der Software nicht unter die Gewährleistung fallende Mängel sind, dass sie auf Eingabefehler oder unsachgemäßen Einsatz der Software zurück zu führen sind oder ihre Ursache in der Hardware haben, kann Papoo Software für die zur Untersuchung der vermuteten Fehler aufgewendete Personal- und Rechnerzeit ein angemessenes Entgelt und die damit in Verbindung stehenden Spesen verrechnen. Der Kunde hat diese zu den aktuell gültigen Verrechnungssätzen zu vergüten, sofern keine individuellen Verrechnungssätze vereinbart wurden.

§ 6 Voraussetzungen zur Nutzung der Software

Der Kunde gewährleistet die nachgenannten technischen Voraussetzungen zur Installation, dem störungsfreien Betrieb und der Nutzung der Software.

Webserver mit PHP Version 7.2 oder höher, eine MOngoDB-Datenbank Version 4.0 oder höher, E-Mail-System. Nutzung der Software mittels Web-Browser: Firefox Version 90.0 oder höher, Chrome Version 90.0 oder höher, Internet Explorer Edge Version mit Chrome Engine oder höher jeweils mit aktiviertem JavaScript.

§ 7 Haftung

Die verschuldensunabhängige Haftung der Papoo Software für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die nachfolgende Haftungsbeschränkung:

(2) Papoo Software haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen seitens der Papoo Software, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, haftet die Papoo Software nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Software eintreten, haftet Papoo Software nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

(3) Papoo Software haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. n diesem Fall ist der Schadensersatz auf den größeren der folgenden Beträge beschränkt: o das Entgelt für die Software, die den Schaden verursacht hat, oder in direkter Beziehung dazu steht. Maßgebend ist das bei der Entstehung des Anspruches gültige Entgelt. Bei Wartungsverträgen ist die Höhe des Schadenersatzes auf das durchschnittliche Jahres / Monatsentgelt begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber, ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

Eine Haftung für Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt unabhängig von dem Haftungsgrund nur, soweit der Kunde seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Rechenzentrums (z. B. dokumentierte Datensicherung und Auslagerung in mindestens drei Generationen) nachgekommen ist. Das gilt auch dann, wenn Papoo Software zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

Papoo Software haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, welche im Zusammenhang mit bzw. als Folge von Resultaten der Software stehen. Der Kunde und seine Dienstnehmer bleiben verantwortlich für die Überprüfung der mit der Software erzielten Ergebnisse. Die Haftung von Papoo Software ist beschränkt auf die Behebung von Fehlern und Mängel der erworbenen Software gemäß den Bestimmungen des Vertragspunktes.

Der Kunde allein ist für die Kontrolle der Eingabe der Daten für die Software und der daraus resultierenden Ausgabedaten verantwortlich und stellt Papoo Software im Falle von Schadenersatzansprüchen, welche auf dem Gebrauch der Programme oder der mit ihnen gewonnenen Daten beruhen , schadlos. Papoo Software haftet ebenfalls nicht für Schäden oder Datenverluste, die auf Ausfälle oder Fehler des Web-Servers (einschließlich PHP und MySQL), auf dem die Software läuft, zurückzuführen sind oder auf Fehler in der verwendeten Browser-Software sowie deren Gastsystem zurück zu führen sind.

§ 8 Datensicherung

Es fällt in die Verantwortung des Kunden, Datenverluste durch die Anfertigung regelmäßiger Datensicherungen zu vermeiden.

§ 9 Dauer der Vereinbarung

Das Nutzungsrecht ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit und endet nach der Beendigung derselben ohne weitere Rechtshandlung , Unabhängig hiervon kann die Papoo Software den Vertrag über die Nutzung auch während der Laufzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf auch nur teilweise Rückzahlung des Entgeltes hat. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

(1) eine schwere Vertragsverletzung durch den Kunden, die trotz einer angemessenen Nachfrist nicht behoben wird,

(2) die Eröffnung des Vor-, Ausgleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Kosten deckenden Vermögens. Bei Auflösung des Vertrages hat der Kunde die Software auf dem Webserver zu löschen, dies auf Anforderung der Papoo Software schriftlich zu bestätigen und die Software auf Datenträgern samt Dokumentation inkl. aller auch nur teilweisen Vervielfältigungen (Kopien) ebenfalls zu löschen.

§ 10 Unterlagen

Der Kunde darf Abschriften, Auszüge oder auch nur teilweise Kopien von Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfen, Beschreibungen, Diagrammen, Programmen etc., die er von Papoo Software erhalten hat, in welcher Form auch immer, nur dann und insoweit anfertigen, als dies zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig ist. Der Kunde hat alle in diesem Vertragspunkt angeführten Gegenstände sorgfältig aufzubewahren und davor zu schützen, dass ihr Inhalt Unbefugten zur Kenntnis gelangt. Er anerkennt das ausschließliche Eigentum der Papoo Software an diesen und hat sie bei Beendigung des Vertrages der Papoo Software zu übergeben und hat an diesen kein Zurückbehaltungsrecht.

Teil III.

Allgemein gültige Erläuterungen und Konditionen der Software-Nutzungsvereinbarung und der Software-Wartungsvereinbarung

§ 1 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Die von Papoo Software gestellten Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum bzw. zum Fälligkeitstermin ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Erteilung eines Lastschriftauftrages erfolgt die Abbuchung jeweils zum Monatsanfang oder zum Termin der Erstbuchung.

§ 2 Geheimhaltung, Sicherheit

(1) Die Parteien verpflichten sich, über die ihnen überlassenen oder zugänglich werdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die dem Datenschutz unterliegen, die wettbewerbsrelevantes Know-how darstellen oder die als vertraulich gekennzeichnet sind (nachfolgend ,,vertrauliche Informationen" genannt) zeitlich unbeschränkt Verschwiegenheit zu wahren.

(2) Die vertraulichen Informationen dürfen nur im Rahmen des Vertragszweckes genutzt werden. Darüber hinaus dürfen sie weder aufgezeichnet noch weitergegeben oder für eigene Zwecke verwertet werden. Papoo Software wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihr tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung vertraulicher Informationen unterlassen. Mit der Übermittlung vertraulicher Informationen ist ohne eine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung keine Lizenzeinräumung verbunden.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht gilt für jede Art der Kenntniserlangung, sei es mündlich, in Papierform oder in elektronischer Form (durch Datenübermittlung oder auf Datenträgern), durch die Gestattung von Besichtigungen oder auf andere Weise durch direkte oder indirekte Übermittlung.

(4) Die Parteien treffen alle angemessenen Vorkehrungen, um einen Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen der anderen Partei zu vermeiden (z.B. Zugangskontrolle).

(5) Die Parteien sind berechtigt, im Zusammenhang mit einzelnen Geschäftsvorfällen während der laufenden Geschäftsbeziehung Handakten in physischer oder elektronischer Form anzulegen.

§ 3 Sonstige Bestimmungen

(1) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen geregelt.

(2) Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Aus-wirkungen möglichst nahe kommen. Für unbeabsichtigte Regelungslücken gilt das Vorstehende entsprechend.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu dokumentieren.

(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) und des am Sitz des Kunden geltenden internationalen Normenkollisionsrechts sowie der Bundesrepublik Deutschland (für die BRD - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

(5) Vorbehaltlich eines abweichenden - nach deutschem Recht - ausschließlichen Gerichtsstandes, vereinbaren die Parteien den Sitz der Papoo Software als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Papoo Software bleibt berechtigt, Klagen gegen den Kunden bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichts zu erheben.