Abmahnungen wegen falscher Cookie-Banner

Der rechtswidrige Einsatz von Cookies und unzureichende Cookie-Banner auf Websites sorgen vermehrt für Abmahnungen und in manchen Fällen sogar Strafzahlungen.

Rechtliche und technische Voraussetzungen für einen Cookie-Banner

Spätestens nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 steht fest, dass einfache Cookie-Hinweise für Tracking- und Marketing-Cookies nicht ausreichend sind. Diese zählen zu den nicht notwendigen Cookies einer Website und sind damit einwilligungspflichtig. Als Gegenstück dazu werden notwendige Cookies als solche bezeichnet, die für die Funktion der Website unbedingt erforderlich sind (z.B. Session Cookies). Notwendige Cookies dürfen auch ohne Zustimmung der User gesetzt werden.

Webseitenbetreiber müssen die Nutzer beim Besuch ihrer Website informieren, welche Cookies sie zu welchem Zweck verwenden und ob es sich dabei um notwendige oder nicht notwendige Cookies handelt. Für diese Auflistung hat sich das Format des Cookie-Banners etabliert, da hier nicht nur alle Cookies mit Kategorien und Zweck sowie Speicherdauer aufgelistet werden können, sondern der User auch mittels mehrerer Buttons diese akzeptieren oder ablehnen kann.

Leider gibt es noch immer Cookie-Tools am Markt, die diese Optionen zwar anbieten, aber selbst bei Ablehnung der nicht notwendigen Cookies weiterhin Tracking- und Marketing-Cookies setzen. Derartige Banner sind wirkungslos und der Webseitenbetreiber macht sich damit strafbar.

Einwilligungspflicht (Opt-in) statt Informationspflicht

Cookie-Hinweise à la „Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Durch die Nutzung der Website akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.“ sind nicht nur sowas von 2018, sondern auch rechtswidrig. Auch der „OK“-Button, der oft in Kombination mit diesen Hinweisen zu finden ist, ist unzulässig und obsolet.

Die Datenschutzgrundverordnung und auch das Telekommunikationsgesetz in Österreich geben die so genannte Opt-in Pflicht vor. Damit ist die aktive Zustimmung der User gemeint. Aktiv heißt, dass der Nutzer mit einer bewussten Handlung – wie das Anklicken eines Buttons – der Verarbeitung seiner Daten zustimmt oder diese ablehnt. Der „OK“-Button ist deshalb nicht ausreichend, da er zum einen keine klare Einwilligung suggeriert und zum anderen keine Möglichkeit zur Ablehnung der Cookies gibt.

Ohne diese aktive Einwilligung des Webseitenbesuchers ist das Setzen von nicht notwendigen Cookies – wie jene von Google Analytics, Facebook Pixel und Co – nicht erlaubt. Dass der nicht korrekte Einsatz von Cookies des Öfteren vorkommt, beweisen jetzt zahlreiche Abmahnungen an Unternehmen in Österreich und Deutschland.

Nimm Cookie-Abmahnungen ernst!

Wenn du ein Abmahnschreiben aufgrund eines falschen Cookie-Banners bzw. des inkorrekten Einsatzes von Cookies bekommst, solltest du dies auf alle Fälle ernst nehmen und zuallererst von einem kompetenten Fachanwalt prüfen lassen.

Leider sind mittlerweile auch einige Betrüger unterwegs, die sich mit Abmahnschreiben schnelles Geld erhoffen. Handelt es sich bei dem Schreiben jedoch um eine seriöse Abmahnung, liegt diesem meist auch eine Unterlassungserklärung bei, welche innerhalb einer bestimmten Frist zu unterzeichnen und abzugeben ist. Lass dich hier von deinem Rechtsanwalt beraten, ob du dem nachkommen oder die Abmahnung lieber anwaltlich anpassen lassen sollst (Achtung: zusätzlicher Kosten-Faktor).

Wenn du die Unterlassungserklärung ohne Weiteres unterschreibst, verpflichtest du dich, den Abmahngrund (= falscher Cookie-Banner) niemals zu wiederholen. Dieser Vertrag ist rechtsverbindlich und lebenslang. Solltest du also wiederholt einen falschen Cookie-Banner auf deiner Website haben, drohen dir Vertragsstrafen, die weitaus höher ausfallen werden.

Abmahnungen auch für kleine Websites und Blogs

Wer meint, dass Abmahnungen nur die großen Unternehmen treffen, da dort mehr Geld zu holen ist, der täuscht sich. Kleine und mittlere Unternehmen werden häufig abgemahnt, da hier oft die Mittel und Ressourcen fehlen, um eine Abmahnung gerichtlich anzufechten. Auch kleine Blogs, die ja ebenfalls der Opt-in Pflicht unterliegen, werden überprüft und gegebenenfalls abgemahnt. Hinzu kommt, dass jede und jeder Datenschutzverstöße melden und anzeigen kann: deine User, deine Mitbewerber, deine Kunden. Jede Anzeige wird behördlich überprüft und im gegebenen Fall weiterverfolgt.

Es kann also tatsächlich jeden treffen und solche Abmahnschreiben kosten dich Geld, Zeit und Nerven. Wenn du dir das ersparen möchtest, solltest du dir ein DSGVO-konformes Cookie Consent Tool suchen, das laufend deine Website nach Cookies scannt und den Cookie-Banner im besten Fall gleich automatisch anpasst.

Cookie-Banner: Vorsorge ist besser als Nachzahlung

Wer von Anfang an auf einen korrekten und datenschutzkonformen Cookie-Banner setzt, muss später mit keinen Abmahnungen und Strafzahlungen rechnen. Das automatische Cookie Consent Management von clickskeks erfüllt dabei alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen für einen sorgenfreien Webauftritt mit Cookies. Das Tool kannst du jetzt für 30 Tage kostenlos testen.

Kurz zusammengefasst

  • Rechtswidriger Einsatz von Cookies wird in Deutschland und Österreich vermehrt abgemahnt.
  • Faustregel: Ohne aktive Einwilligung dürfen keine Tracking- und Marketing-Cookies gesetzt werden.
  • Jeder kann Verstöße bei der Datenschutzbehörde anzeigen.
  • Es betrifft alle Webseitenbetreiber – egal, ob klein oder groß.
  • Prävention: gleich von Anfang an auf den richtigen Cookie-Banner setzen
  • Empfehlung: clickskeks Cookie Consent Tool

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