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Kristallkugel Zukunft des Datenschutzes

Wie wirken sich EU-US Privacy Shield und ePrivacy-Verordnung auf Datenschutz und Cookies aus?

Datenschutz und Cookies in der EU

In der EU versucht man bereits seit Jahren einheitliche Richtlinien und verbindliche Datenschutzregeln für die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Daten festzulegen. Sie sollen vor allem Datenübermittlungen im Internet regulieren – sowohl im Binnenmarkt als auch zu und von Drittländern. Aktuell bestimmen noch die DSGVO und nationale Gesetze den Datenschutz in den jeweiligen EU-Ländern.

Was ist die ePrivacy-Verordnung?

Die ePrivacy-Verordnung hätte ursprünglich gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten sollen, allerdings konnten sich die EU-Mitgliedstaaten bis heute auf keine gemeinsame Lösung einigen. Ziel der ePrivacy ist es, die Privatsphäre der EU-Bürger im Netz zu schützen und das Vertrauen in digitale Kommunikationswege zu stärken. Dabei soll sie die DSGVO nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die DSGVO regelt bislang auch Datenschutzbestimmungen außerhalb des Internets und ist im Wesentlichen allgemeiner formuliert. Die ePrivacy soll gezielt den Datenschutz im Netz mit klareren Regeln bestimmen. Davon wären in Zukunft nicht nur Webseitenbetreiber betroffen, sondern auch alle Softwarehersteller, App-Anbieter und im Prinzip die ganze Online-Branche.

ePrivacy und Cookies

Einer der Eckpfeiler der geplanten ePrivacy-Verordnung betrifft das Thema Cookies, welches bislang durch die DSGVO und nationale Datenschutzgesetze geregelt wurde. Nutzern soll künftig das Ablehnen von nicht notwendigen Cookies erleichtert werden. Dabei soll es neben der bereits gültigen Opt-in Pflicht auch über Browsereinstellungen möglich sein, Tracking und andere Cookies grundsätzlich zu unterbinden. Für den User darf es dadurch jedoch zu keinerlei Nachteilen kommen und er muss auch bei Nicht-Zustimmung alle Website-Inhalte angezeigt bekommen. Bislang war es so, dass durch das Ablehnen von Cookies bestimmte Inhalte nicht dargestellt werden konnten. Dies ist laut neuem ePrivacy-Entwurf rechtswidrig.

Kritik an der ePrivacy-Verordnung

Die größte Kritik an der geplanten ePrivacy-Verordnung kommt aktuell von der Onlinemarketing- und Werbebranche, welche neben Umsatzeinbußen auch kompliziertere Abläufe befürchten. So könnten nicht nur Webseitenbetreiber, sondern auch die Nutzer selbst durch die ePrivacy überfordert sein. User müssten sehr wahrscheinlich jeder Datenübertragung einzeln zustimmen, was sich im digitalen Alltag als sehr mühsam gestalten wird. Außerdem befürchtet man den Einbruch werbefinanzierter Online-Medien, welche sich das Bereitstellen von Informationen und Inhalten nur mittels verkaufter Werbung leisten konnten. Wird dies künftig unterbunden, gefährde das den freien Zugang zu Informationen für die User.

EU-US Privacy Shield und die Folgen für den Datenschutz

Das EU-US Privacy Shield regulierte die Datenübermittlungen zwischen europäischen und US-amerikanischen Unternehmen. Am 16. Juli 2020 hat die EU dieses Abkommen allerdings mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt, da durch die Überwachungsprogramme in den USA die Daten der EU-Bürger nicht mehr ausreichend geschützt wurden. Da nun auch große Konzerne wie Google davon betroffen sind, werden Onlinemarketer vor große Herausforderungen gestellt. Tools wie Google Analytics oder die Google Search Console speicherten bislang alle relevanten Daten in den USA. Um die Tools weiterhin verwenden zu dürfen, müssen dem Nutzer genaue Informationen über Datenverarbeitung und Speicherort bekanntgegeben werden. Zudem müssen User einer solchen Datenübermittlung aktiv zustimmen. Am einfachsten funktioniert das mit einem Consent Management Provider auf deiner Website.

Brauchen wir in Zukunft noch Cookie-Banner?

Nach derzeitigem Stand werden die Cookie-Banner nicht so schnell aus dem World Wide Web verschwinden, da sie noch immer der beste Kompromiss zwischen DSGVO und Onlinewerbung sind. Da es bislang noch immer viele Ungereimtheiten bei der Umsetzung der ePrivacy-Verordnung gibt, werden Cookies wohl auch weiterhin für Tracking- und Marketingzwecke eingesetzt werden. Und solange es Cookies und die DSGVO gibt, werden Cookie-Banner für einen rechtskonformen Webauftritt unerlässlich sein.

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