Warum du auf Dark Patterns im Cookie Banner verzichten solltest

Manipulation im Internet passiert tagtäglich und da sind auch viele Cookie-Banner keine Ausnahme. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Was sind Dark Patterns?

Dark Pattern bezeichnet ein Designmuster, das Benutzer zu einem Verhalten und Handlungen verleitet, das ihren Interessen widerspricht. Das können versteckte Infos oder Kosten sein, vorangekreuzte Kontrollkästchen oder Designelemente wie große farbige Buttons, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen und User dazu bringen ungewollt draufzuklicken. Da Webseitenbesucher einfach schnell zur gewünschten Info kommen möchten, lesen sie Texte nur oberflächlich und handeln intuitiv. Mithilfe von Dark Patterns kann man dieses Verhalten steuern, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen.

Dark Patterns im Consent Management

Dark Patterns gibt es auch im Consent Management. Ist dir schon mal aufgefallen, dass der „Alle Cookies akzeptieren“-Button oft in einer auffälligen Farbe designt wurde, wohingegen der „Nur notwendige Cookies akzeptieren“-Button sehr unscheinbar und auf den ersten Blick kaum wahrnehmbar gestaltet ist? Das machen Webseitenbetreiber, um mehr Opt-ins zu erzielen und somit mehr Daten von Usern zu erhalten. Instinktiv klicken die meisten Nutzer somit auf den „Alle Cookies akzeptieren“-Button, ohne groß darüber nachzudenken. Daher müssen DSGVO-konforme Consent Management Tools Usern auch die Möglichkeit bieten, ihre Zustimmung jederzeit und einfach zu widerrufen. Finde hier weitere Fehler, die du bei der Auswahl deines Consent Managements vermeiden solltest.

Verschiedene Arten von Dark Patterns im Consent Management

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie man User manipulieren kann. Hier findest du ein paar der häufigsten Dark-Patterns-Typen.

  • Nudging bezeichnet eine sanfte Beeinflussung, die den User unterbewusst in eine bestimmte Richtung lenken soll – jedoch ohne Zwang. Wenn wir bei dem Beispiel mit den Buttons bleiben, würde man von Nudging sprechen, wenn beide Buttons gut sichtbar sind, jedoch einer auffälliger gestaltet wurde.
  • Erzwungene Einwilligung bzw. operativer Zwang: Eine Handlung ist an eine andere gekoppelt. Wenn man einer nicht zustimmt, kann auch die andere nicht erfolgen. Diese Art von Koppelung ist laut DSGVO untersagt.
  • Confirmshaming: Webseitenbesucher haben ein schlechtes Gefühl, wenn sie einem bestimmten Dienst nicht zustimmen. Hier gibt es keinen einfachen „Ablehnen“-Button, sondern Formulierungen, die bei Usern ein Schamgefühl hervorrufen können:
    • „Nein, ich will keine besseren Angebote bekommen.“
    • „Nein, ich bin durchschnittlich und nehme nur das Standardangebot.“
    • „Nein, ich habe etwas zu verbergen.“
  • Hindernisse: Das kann eine gut versteckte Widerrufserklärung sein, eine kompliziertere Vorgehensweise, wenn man Cookies ablehnen will oder das berühmte Kleingedruckte, das man auf den ersten Blick nicht sieht.
  • Vorauswahl: Vorangekreuzte Checkboxen waren lange Zeit weit verbreitet im Cookie Consent Management – bis zum Urteil des BGH und EuGH im Fall Planet49. Was zuvor als Opt-out praktiziert wurde, muss seitdem als Opt-in-Pflicht geführt werden. User müssen ihrer Datenverarbeitung AKTIV zustimmen.

Gesetze zu Dark Patterns

Bestimmte Dark Patterns wie die Vorauswahl sind durch die DSGVO und zusätzliche Urteile bereits verboten. Andere befinden sich noch in einem Graubereich. Das TTDSG regelt weitere Dark Patterns und mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) und digitale Märkte (DMA) sollen weitere irreführende Praktiken wie Dark Patterns verboten werden. Die Verabschiedung der neuen Gesetze erfolgte am 5. Juli 2022 und soll im Herbst 2022 in Kraft treten.

 

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